Aktuelle Information zum Unterrichtsbetrieb

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
nach der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) durch den Bund fallen ab dem 3. April viele der bisherigen Corona-Schutzmaßnahmen in Bayern weg, da es dafür künftig keine allgemeine Rechtsgrundlage mehr gibt. In einigen Bereichen – wie z. B. an den Schulen – sind jedoch sog. „Basisschutzmaßnahmen“ möglich, die in Bayern auch zur Anwendung kommen werden.
Vorab möchten wir Sie hiermit informieren, welche Änderungen sich bei den Schutzmaßnahmen an Schulen ab der kommenden Woche ergeben
Lesen Sie hier das vollständige Schreiben des Kultusministeriums (PDF)